Administration







Haftpflicht

Die Fahrzeughaftpflicht ist nur innerhalb Europa und den Mittelmeer angrenzenden Staaten gültig. (siehe grüne Karte, kann auf der Versicherung bezogen werden). Dies gilt für das Fahrzeug und alle damit verbundenen Versicherungen, wie Pannenhilfe und Diebstahl. Normalerweise kann die bezahlte Prämie für die Zeit ausserhalb Europa nach der Reise zurückgefordert werden, obwohl die Nummernschilder des Fahrzeuges nicht retourniert werden. Als Beweisdokument gilt das Carnet de Passage.

CDP

Das Carnet de Passage wird benötigt, um ein Fahrzeug zeitweilig (also nur temporär), zollfrei in die Länder einführen zu können. Dies ist für die meisten von uns besuchten Länder zwingend notwendig (ausser in China). Hier muss eine Bürgschaft geleistet werden.

Beantragung

TCS Verier/GE.

Tel.022 417 22 67 / Fax 022 417 24 02 / Preis: TCS Mitglied: Fr.220.00 / Nichtmitglied: Fr.330.00 / Verlängerung: Fr.100.00

ACS Bern

Tel. 031 328 11 / Preis für Nichtmitglieder: Fr. 310.00 / Verlängerung Fr. 100.00



Kaution: (TCS / ACS)

Die Höhe der Bürgschaft richtet sich nach dem Fahrzeugwert und beträgt normalerweise 50% vom Fahrzeugzeitwert (beim ACS 25%). Die Bürgschaft dient dazu, die Zollkosten bei einer allfälligen Nicht-Wiederausfuhr zu bezahlen.
Freistellung der Kaution/Bürgschaft:
Die Freistellung der Kaution erfolgt, wenn das Carnet nach Rückkehr, zusammen mit dem vom CH-Zoll abgestempelten Präsenzausweis an den TCS
oder den ACS zurückgesandt wird.

Gütligkeit:

1 Jahr (ab dem Tag der Ausstellung)
Verlängerung:
Bei Anforderung einer Verlängerung am besten einer Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen und vor der Abreise alles vorbereiten. Kopien hinterlegen des ungebrauchten ersten Carnets sowie aller Fahrzeugpapiere. Am besten vom TCS bestätigen lassen und den zweiten Carnetantrag bereits ausfüllen.

WICHTIG! Bevor das erste Carnet abgelaufen ist, muss man bereits im Besitz des neuen Carnets sein!! Das neue Carnet muss im Reiseland dem Zoll vorgelegt werden. Dabei wird das alte Carnet abgestempelt. Das alte Carnet und eine Kopie des neuen, mit Einreisevermerk versehen, per Einschreiben an den TCS zurück senden.
Vorgehen bei Unfall/Brand:
Hierbei benötigt man vom Zoll eine Bestätigung, dass das Auto Schrott (unfahrbar) ist.
Handhabung:
Nach Erhalt des CDP unbedingt überprüfen, ob alle Daten übereinstimmen. Jede Seite ist in drei Abschnitte unterteilt: der rechte Abschnitt wird bei der Einreise vom Zoll herausgetrennt, der linke mit einem Einreisestempel versehen. Beim Verlassen des Landes wird der mittlere Abschnitt entfernt und auf dem linken, im Heft verbleibenden Abschnitt die Ausreise quittiert.

Immer genaue Kontrolle führen, ob das CDP ordnungsgemäss ausgefüllt wrid! In jedem Fall muss klar hervorgehen, dass das Land mit dem eigenen Fahrzeug verlassen wurde. „Auto im Reisepass“, in manchen Länder, zBsp. Indien, wird das Fahrzeug trotz CDP noch in den Reisepass eingetragen.
Vorsicht: Falls das Fahrzeug verschifft wird, muss man darauf achten, dass es im Reisepass auch wieder ausgetragen wird, weil man sonst bei der eigenen Ausreise am Flughafenzoll Schwierigkeiten mit den Behörden bekommen wird.

Verkehrs-Rechtschutz

Der Verkehrsrechtschutz ist nur innerhalb Europa und den Mittelmeer angrenzenden Staaten gültig.

Strassenverkehrs-& Schifffahrtsamt

Damit die Steuern für das Strassenverkehrsamt eingespart werden können, müssten die Nummernschilder des Fahrzeuges zwingend retourniert werden.


Krankenkasse KVG
Grundsätzlich lohnt es sich hier, aufgrund der identischen Deckung im KVG, den günstigsten Anbieter zu wählen. Die Spital und Heilungskosten sind weltweit gewährleistet. ACHTUNG: die Deckung im Ausland ist maximal mit dem doppelten Ansatz (Vergleichskosten z.B. Inselspital Bern) versichert. In Ländern wie USA, Kanada, Australien etc. könnte diese Deckung nicht ausreichen. In der Grundversicherung sind ebenfalls Bergungs-, Such-, Transport-& Rückschaffungskosten im und aus dem Ausland nicht versichert. Dazu ist eine Reiseversicherung oder ein Zusatz notwendig. Hier empfiehlt es sich einen Leistung/Kostenvergleich zu machen!!!

Nicht vergessen:
Ein Monat nach Arbeitsende sollte der Unfall bei der Grundversicherung eingeschlossen werden.

Da wir in der Schweiz angemeldet bleiben, ist für uns die Grundversicherung obligatorisch. Die Leistungen bei einem Aufenthalt im Ausland sind im KVG geregelt. Die Grundversicherung übernimmt notfallmässige Behandlungen beim Arzt (ambulant) und im Spital sowie ärztlich verordnete Medikamente und Analysen. Allerdings nur so lange ein Rücktransport in die Schweiz nicht zumutbar ist und lediglich bis zum doppelten Betrag des Tarifs unseres Wohnkantons.
Wichtig ist es daher mit der Krankenkasse den Auslandschutz genau abzuklären. Bereist man USA/Kanada oder andere teure Länder, sollte man eine Zusatzversicherung abschliessen, da die Behandlungskosten sehr teuer werden können. TCS bietet einen sogenannten ETI Schutzbrief mit einem Zusatz Heilungskosten weltweit an.
Tipp zur Krankenkasse: Um ein wenig Kosten zu sparen, kann man seine Franchise aufs Maximum setzen.


Reiseversicherung

Wichtig ist bei der Wahl einer Reiseversicherung, dass die Gültigkeit Weltweit ist und möglichst nur die Risiken abdeckt, welche nicht schon versichert sind.

Wir machen das über den TCS

Damit der Heilungskostenzusatz beim TCS überhaupt erworben werden kann, muss die Mitgliedschaft im TCS, der ETI-Schutzbrief Europa und die ETI Erweiterung Welt abgeschlossen werden. Der Vorteil ist, wer im selben Haushalt lebt, ist gleich mitversichert.

Beim TCS macht dies für 2 Pers. 350 CHF


SUVA-Abredeversicherung

Die SUVA-Abredeversicherung überzeugt mit ihrem Leistung/Kosten Angebot 25.--/Monat.
Vorsicht: Die SUVA erbringt ihre Leistungen nur wenn das Ereignis auf einen Unfall zurück zuführen ist. Das Krankheitsrisiko ist nicht versichert! Im weiteren kann die Abredeversicherung nur für maximal 6 Monate abgeschlossen werden.

Werden Beiträge aus Lohneinkünften über 430 CHF/Jahr (minimal erforderlicher Jahresbeitrag zur Anrechnung des Jahres) geleistet, sind keine weiteren Tätigkeiten erforderlich.

Schweizerische Rettungsflugwacht REGA

Rega Schweiz
Rettungsflüge und medizinisch notwendige Flüge in das nächste für die Behandlung geeignete Spital Rettungsaktionen durch Rettungskolonnen des Schweizer Alpen-Club SAC Suchaktionen in Zusammenarbeit mit der Polizei und den zuständigen Organisationen, solange begründete Hoffnung besteht, Vermissten helfen zu können Evakuierungen und Präventiveinsätze bei Bedrohung von Leib und Leben Flüge zur Bergung von Toten im Einverständnis mit den zuständigen Behörden Flüge zur Bergung von verletztem, erkranktem oder totem Rindvieh bis zur nächsten, mit einem anderen Transportmittel erreichbaren Stelle, sofern die Tiereigentümer natürliche Personen und Familiengönner sind Rega weltweit Beratung bei medizinischen Problemen im Ausland durch die Alarmzentrale der Rega Medizinisch notwendige Repatriierungsflüge in die Schweiz für Gönnerinnen oder Gönner mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein sowie für Auslandschweizerinnen und -schweizer Quelle: www.rega.ch
Jahresbeitrag: 30.- CHF pro Person

Schweizer Paraplegiker Stiftung

Mitglieder der Gönner-Vereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung erhalten CHF 200'000.- bei Querschnittlähmung durch Unfall. Das gilt weltweit, unabhängig vom Unfall- und Behandlungsort. Eine Mitgliedschaft der Gönner-Vereinigung ist für Personen, die in der Schweiz wie auch im Ausland wohnen, möglich.
Quelle: www.paraplegie.ch
Jahrebeitrag: 45.- CHF pro Person


Zahlungsmittel


- Eine Master-& Visacard pro Person (inkl.Partnerkarte)

- EC-Karte, mit dieser Karte besteht die Möglichkeit, weltweit an Bancomaten mit Cirrus Zeichen Bargeld zu beziehen. (Gebühren ca.sFr.5.00 pro Bezug)
- Travel-Cash Karte ( 1 % Kommission bei Aufladung der Karte)

- Eine gewisse Menge Bargeld in US-Dollar und Euro, da im Iran weder Travellerchecks
eingetauscht noch Kreditkarten angenommen werden.


Impfungen

- Hepatitis A+B (wer noch nichts hat, ca.1 Jahr vor Abreise beginnen)
- Polio-/Diphterie-/Tetanus (Kombi-Impfung)
- Tollwut
- Typhus (Schluckimpfung)
- Malaria (Mitnahme von Tablettenprophylaxe)

Kommunikation

Zu empfehlen wäre der Spot-Satellite-Messenger, ein wichtiges Sicherheits und Kommunikations Gerät auf der Reise. Per Knopfdruck könnte man damit Koordinaten, individuelle Textnachrichten versenden und Hilfe anfordern. SOS: Ihr Notfallsignal wird mit den GPS Koordinaten Ihres Standorts alle 5 Minuten an GEOS gesendet bis die Batterien leer sind oder der Notruf gelöscht wird. Das Internationale Notrufzentrum GEOS alarmiert die zuständigen Rettungsdienste weltweit - zum Beispiel durch Kontaktieren der 9-1-1 Notrufzentrale in Nordamerika und 1-1-2 Notrufzentrale in Europa.
Ein Satelliten Telephon, wie das Iridium, wäre auch eine Option.
Der Nachteil: hohe Anschaffungskosten und Gesprächsminuten, die nach einer gewissen Frist verfallen.

Wir entschieden uns für ein zusätzliches Handy mit einer speziellen SIM Karte. Diese Gesellschaft schloss mit fast allen Ländern dieser Welt günstige Roaming Verträge ab und man hat Verbindungen, wenn andere SIM Karten, z.b. die der Swisscom, längst am Anschlag sind. http://www.sim2go.co.uk/main_products.aspx


Ausweise

Von den meisten davon machten wir Farb-Kopien, laminierten sie ein und brauchten diese bei Polizeikontrollen.

Identitätskarte
Pass
Internationaler Impfausweis
Versicherungsausweis der Krankenkasse (mit englischer Übersetzung)
CH-Führerausweis
Internationaler Führerausweis
grüne Versicherungskarte (Europa)
Carnet de passage
Europäisches Fingerabdruckblatt


Schweizer Fahrzeugkontrollschild

Meldet man sich in der Schweiz zivilrechtlich ab, verliert man auch die Verkehrszulassung des Fahrzeugs und somit auch das Kontrollschild.
Laut Recherchen muss man dann das Auto im Ausland versichern lassen und es gibt noch weitere Hürden was das Kontrollschild betrifft.

Da wir in der Schweiz angemeldet bleiben, werden wir die Schweiz mit unserem Schweizer Kontrollschild verlassen. Zur Sicherheit haben wir eine Kopie von unserem Kontrollschild machen lassen. Einserseits von "Turi" und zusätzlich eine Kopie der Nummer auf eine wasserfeste Folie drucken lassen. Sieht täuschend echt aus! Auf unserer Seidenstrassen Tour werden wir nicht die Orinigalschilder montieren, da diese in gewissen Gegenden gerne als Souvenier abgeschraubt werden.

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